Unser Deckservice


Sie brauchen nicht Ihren eigenen Deckhengst, um wunderbare Nachzuchten mit exklusiver Faser zu erhalten. Nutzen Sie einfach unseren Deckservice und erhalten Sie Fohlen von einem prämierten VILYA-Deckhengst.

Viele unserer Deckhengste werden schon seit Jahren erfolgreich für den Deckbetrieb eingesetzt, haben Championtitel oder Preise gewonnen und haben sich durch wunderschöne und hochwertige Fohlen bewiesen. Wir kontrollieren regelmäßig die Faserwerte, sodass Sie den optimalen Hengst für Ihre Zuchtstute finden können. Sie interessieren sich für eine Bedeckung durch einen unserer Hengste? Sprechen Sie uns gerne an!

Unten finden Sie unsere Deckbedingungen und unseren Deckvertrag.

Unsere Deckbedingungen für Fremdstuten

Durch das Zusammenbringen von Alpakas aus verschiedenen Beständen entsteht immer das Risiko der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Alpakas. Außerdem hat eine Stute (und ein gegebenenfalls mitgebrachtes Fohlen) durch Transport und Umstellung der Umgebung einen unvermeidlichen Stress, der die Gesundheit und damit auch die Fruchtbarkeit belastet.
Bitte beachten Sie: durch das mehrfache Importieren englischer Alpakas nach Deutschland ohne nennenswerte Quarantäne und somit ohne Schutz der deutschen Alpaka-Halter sehen wir uns gezwungen, von Stutenbesitzern, die zur Bedeckung Ihrer Stute durch einen unserer Hengste zur Aabach-Farm kommen möchten, eine Bestätigung zu verlangen, in der sie versichern:

  • dass ihre Alpakas keinen Kontakt mit aus Großbritannien stammenden Alpakas hatten, die nach dem 1.3.2017 importiert wurden,
    bzw. dass sie keine Alpakas auf Höfen stehen hatten, wo Alpakas aus Großbritannien stehen oder standen, die nach dem 1.3.2017 importiert wurden oder mit eigenen Tieren auf Höfen haben decken lassen, wo aus England nach dieser Zeit importierte Alpakas standen (gleiches gilt natürlich auch für Show-Veranstaltungen).

Da gerade durch den sogenannten “mobilen Deckservice” der Ausbreitung weiterer gefährlicher in Deutschland vorhandener Erkrankungen wie Pseudotuberkulose (Yersinia Pseudotuberculosis und Corynebacterium Pseudotuberculosis, also 2 verschiedene Erkrankungen, die beide den gleichen deutschen Namen tragen) und Paratuberkulose ( Mycobacterium avium ssp. Paratuberculosis, (Johne’sche Krankheit)), aber auch Chlamydieninfektionen und andere in unverantwortlicher Weise gefördert wird, können wir nicht ohne Weiteres Stuten zur Bedeckung annehmen, die von Höfen stammen oder dort untergebracht wurden, die einen solchen mobilen Deckservice in Anspruch genommen haben.

Beachten Sie deshalb Folgendes, wenn Sie Ihre Stute zu uns bringen:

  • bringen Sie bitte einen negativen Bluttest auf Chlamydien (s.u.), Mycobacterium avium ssp. Paratuberculosis (= Paratuberkulose) sowie Corynebacterium Pseudotuberculosis zur Bedeckung mit. Außerdem ist eine Untersuchung des Kots auf Yersinien, Kokzidien und pathogene Keime erforderlich

  • Ein wirksamer Impfschutz durch einen Impfstoff wie Covexin 8 oder Covexin 10 wird dringend empfohlen

  • Bitte lassen Sie einige Wochen vor der geplanten Bedeckung bei Ihrer Stute einen Vaginalabstrich mit Untersuchung auf Keime und deren Resistenzverhalten durchführen. Das Ergebnis muss beim Bringen der Stute vorgelegt werden. Sollten eventuell belastende Bakterien nachgewiesen werden, zeigt ein Leukozytenabstrich die Schwere der Erkrankung der Stute an: bei Vorhandensein vieler Leukozyten wird Ihr Tierarzt die Stute antibiotisch behandeln, weil eine Bedeckung ohne eine Vorbehandlung nicht möglich ist. Sind zwar möglicherweise krankhafte Keime nachgewiesen, aber die Anzahl der Leukozyten ist nicht auffällig, kann dennoch bei der Bedeckung eine Verschleppung dieser Keime in die Gebärmutter der Stute erfolgen. Es droht eine Gebärmutterinfektion, die im schlimmsten Fall zu Unfruchtbarkeit der Stute führen kann. In einem solchen Fall führen wir direkt vor der Bedeckung eine antibiotische Behandlung der Stute gemäß dem bei diesen Keimen nachgewiesenen Resistenzverhalten hier durch. Dadurch wird außerdem eine Ansteckung des Hengstes und so eine Weiterverbreitung von Keimen auf andere Stuten durch den Hengst vermieden

  • Lassen Sie sich die Gesundheit Ihrer Tiere bitte vor dem Transport durch Ihren Tierarzt schriftlich bestätigen

  • Wir bitten um die Durchführung einer Entwurmung ca. 14 Tage vor dem Bringen der Stute. Um dabei auch gleich die Übertragung von Hautparasiten zu verhindern, empfehlen wir zur Entwurmung ein Medikament zu verwenden, das gleichzeitig zu den Würmern auch Milben abtötet wie Moxidectin oder Ivermectin. Sollte dies nicht geschehen sein, untersuchen Sie bitte den Kot der Stute nach Darmkeimen

Welche gesundheitlichen Probleme entstehen durch Würmer, Darmkeime und Hautparasiten?

  • Eine Kokzidien-Infektion ist für erwachsene Alpakas unproblematisch und eine Ansteckung würde vom Besitzer nicht wahrgenommen. Für Fohlen ohne Schutz durch Immunstoffe von der Mutter kann eine Infektion aber lebensbedrohliche Durchfälle auslösen.

  • Eine mitgebrachte Milbeninfektion kann sehr schnell eine ganze Herde befallen und so erhebliche Folgebehandlungen und damit zusammenhängende Kosten verursachen.

  • Chlamydien werden möglicherweise beim Deckakt übertragen und können bei Stuten einen Fohlentod oder die Geburt nicht lebensfähiger Fohlen auslösen. Während einer solchen Fehl- oder Totgeburt scheidet die Stute massenhaft Chlamydien an die gesamte Umgebung aus und kann so den ganzen Bestand infizieren und damit bei allen weiteren tragenden Stuten Fehl- oder Totgeburten auslösen. Sollte eine schwangere Frau durch Kontakt infektiöses Material aufnehmen, droht auch ihr eine Fehlgeburt.


Was ist, wenn die Blutuntersuchung auf Chlamydien positiv ausgefallen ist?

  • Eine Stute, die auf Chlamydien positiv getestet wurde, ist nicht infektiös im Umgang und kann durchaus gedeckt werden. Weil aber möglicherweise beim Deckakt eine Übertragung und Infektion des Hengstes stattfinden kann, muss kurz vorher eine antibiotische Behandlung der Stute erfolgen.
    Dies dient nicht nur dem Schutz unserer auf Chlamydien negativ getesteten Hengste, sondern auch der anderen Stuten, die ein solcher Hengst möglicherweise in der Folgezeit ebenfalls anstecken könnte. Es werden also auch andere Stuten und somit die Bestände ihrer Besitzer durch eine solche Maßnahme geschützt.
    Das gleiche Vorgehen hat sich bewährt, wenn kein Bluttest auf Chlamydien gemacht wurde.

Wie wird Ihre Stute bei uns untergebracht?

  • Selbstverständlich werden Ihre Stuten und die mitgebrachten Fohlen von meinen Alpakas und auch von anderen Gaststuten abgetrennt in eigenen Weidepaddocks mit Unterstand untergebracht und versorgt. Es ist kein Kontakt der Tiere untereinander möglich außer während der Bedeckung. Die Alpakas können sich aber alle sehen, so dass auch Einzelstuten keinen Stress erleiden durch die Einzelunterbringung

  • Die Paddocks werden natürlich bei Stutenwechsel gründlich desinfiziert bevor eine neue Stute sie bewohnt

  • Unsere Hengste unterliegen den gleichen umfassenden vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen: sie werden regelmäßig geimpft und entwurmt, ihre Kotproben sind frei von Darmkeimen. Glücklicherweise sind alle Hengste beim Test auf Chlamydien negativ getestet worden.

  • Die Ernährung der Gaststuten während des Aufenthaltes bei uns entspricht selbstverständlich den hohen Anforderungen, die wir auch an die Ernährung unserer eigenen Stuten stellen, kann aber mit den Wünschen der Besitzer abgestimmt werden.

Was bedeutet “handling fee”?

Wir möchten Besitzern von Stuten, die in der Nähe wohnen, die Möglichkeit geben, mit Ihren Stuten sofort nach der Bedeckung wieder nach Hause fahren zu können und dadurch Kosten zu sparen. Also haben wir die Preise generell reduziert und erheben für die Versorgung der Stuten, die auf dem Hof verbleiben, eine zusätzliche Betreuungstaxe von 50,- Euro für maximal 4 Wochen.

Damit die Belastungen so gering wie möglich für alle betroffenen Tiere, aber insbesondere auch für die Gaststuten und ihre Fohlen, bleiben, haben wir diese Grundregeln für unseren Deckbetrieb aufgestellt. So umständlich und aufwendig sie auch erscheinen mögen: lassen Sie sich versichert sein, dass ihnen durchaus negative Erfahrungen zu Grunde liegen, die anderenorts durch Unterlassung solcher Regelungen eingetreten sind. Sie dienen der unbedingten Gesundhaltung unserer Tiere und sind deshalb in unserer aller Interesse.
Selbstverständlich sind nur gesunde und ausreichend ernährte, aber nicht zu übergewichtige Stuten fruchtbar und in der Lage, trächtig zu werden.

Bitte beachten Sie außerdem die Angaben im Deckvertrag.

Wir hoffen, dass Sie nachvollziehen können, dass unsere vorbeugenden Vorsichtsmaßnahmen in unserer gemeinsamen Interesse sind und verstehen sicher, dass wir um ihre Durchführung bemüht sind.

Der Deckvertrag der Aabach-Farm-Alpakas

DECKVERTRAG
über die Bedeckung
der Stute………....................................................……… durch den Hengst…………....……………………………………......…..

Der Besitzer der Stute bestätigt, dass die Stute in einem guten gesundheitlichen Zustand gebracht wird. Ein höchstens zwei Monate altes Gesundheitszeugnis des behandelnden Tierarztes wird vorgelegt, in dem bestätigt wird, dass die Stute allgemein gesund ist und frei ist von infektiösen, übertragbaren Erkrankungen und Parasiten.
Bei der Anreise muss der schriftliche Nachweis vorgelegt werden, dass in den vergangenen vier Wochen ein Bluttest auf Chlamydien und Paratuberkulose durchgeführt und negativ ausgefallen ist. (Bei positiv ausgefallenem Chlamydientest ist die Angabe der Testmethode und des Titers erforderlich, dann kann bei vorher erklärtem Einverständnis des Stutenbesitzers die Stute vor dem Decken antibiotisch behandelt werden, um eine Ansteckung des Hengstes während des Deckens zu verhindern. Ohne eine solche Behandlung ist eine Bedeckung einer Chlamydien-positiven Stute durch unsere Hengste nicht möglich, da unsere Hengste getestet chlamydien-negativ sind.) Liegt kein Chlamydien-Bluttest vor, wird die Stute vor der Bedeckung mit Einverständnis des Besitzers einmalig mit Medox behandelt, um Stute und Hengst zu schützen.


Der Stutenbesitzer legt ferner das Ergebnis der bakteriologischen Untersuchung eines Vaginalabstriches der Stute vor. Bei einem nachgewiesenen Keimbefall ist die Vorlage eines Leukozytenabstriches erforderlich, ebenso ein Resistogramm der vorgefundenen Keime, damit bei krankhaftem Befund eine gezielte antibiotische Vorbehandlung der Stute erfolgen kann. Dies ist erforderlich, um sowohl eine Ansteckung des Hengstes als auch eine Gebärmutterentzündung bei der Stute durch die Bedeckung zu vermeiden.


Die Stute muss in den letzten 10 Tagen vor dem Bringen mit einem auch Milben abtötenden Entwurmungsmedikament wie Ivermectin oder Moxidectin (nicht Dectomax) behandelt werden, außerdem wird das Ergebnis einer in den letzten 4 Wochen durchgeführten Kotuntersuchung auf Keime wie Kokzidien, Yersinien und Würmer vorgelegt.


Der Stutenbesitzer bestätigt, dass die Stute frei ist von Erkrankungen der Geschlechtsorgane, nicht tragend ist und in den letzten zwei Monaten nicht gedeckt worden ist. Stellt sich im Verlauf heraus, dass die Angaben des Stutenbesitzers nicht den Tatsachen entsprechen, kann der Hengstbesitzer den Deckvertrag annullieren und bei entstandenen Schäden den Stutenbesitzer verantwortlich machen und erstattet die Deckgebühr abzüglich der ihm entstandenen Unkosten.
Erscheint der gesundheitliche Zustand der Stute während der Unterbringungszeit nicht einwandfrei, ist der Hengstbesitzer berechtigt, auf Kosten und nach Absprache mit dem Stutenbesitzer, seinen eigenen Tierarzt Dr. Schmiemann und Mitarbeiter, Lienen, hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere für akute Notfälle, aber auch hier wird nach Möglichkeit das Vorgehen immer vorher mit dem Stutenbesitzer abgesprochen.


Der Besitzer der Stute erklärt sich bereit, die Summe von …......... Euro für den Deckservice zu zahlen. Diese Deckgebühr beinhaltet lediglich die Kosten für das Decken der Stute. Die Pensions- und Futterkosten für die Stute (und ihr gegebenenfalls mitgebrachtes Fohlen) betragen 1,- Euro pro Tag.


Die Stute bleibt entweder nur bis nach der vereinbarten Anzahl von Bedeckungen oder alternativ bis zum Anspucken des Hengstes, längstens aber 4 Wochen.
Auf Wunsch des Stutenbesitzers kann auch ein Bluttest auf Progesteron 21 Tage nach der Bedeckung erfolgen, der auf Kosten des Stutenbesitzers erfolgt.
Alternativ kann der Deckpreis vermindert werden um das Handling Fee von 50,- und die Stute wird direkt nach der Bedeckung am gleichen Tag vom Besitzer wieder mitgenommen. Sollte die Stute nicht tragend geworden sein, muss eine Nachbedeckung in den nächsten 4 Wochen erfolgen.


In diesem Fall beträgt die reduzierte Decktaxe ……........…….. Euro. Die Erstattung der Decktaxe ist spätestens fällig, wenn die Stute gebracht wird.


Im Deckvertrag enthalten ist eine Lebendfohlen-Garantie: Bei Verlust des Fohlens vor der Geburt oder aber in den ersten 24 Stunden nach der Geburt sichert der Hengstbesitzer ein kostenloses Nachbedecken zu.
Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Bestätigung des Tierarztes des Stutenbesitzers, dass er das Fohlen untersucht hat und der Verlust des Fohlens nicht verursacht wurde durch eine Infektionskrankheit, einen Unfall, Haltungs- und Ernährungsfehler sowie durch unsachgemäße Handhabung des Stutenbesitzers.
Eine entsprechende Mitteilung über den Verlust des Fohlens inklusive Vorlage des Nachweises der Todesursache durch den Tierarzt ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis erforderlich, sonst kann keine Erstattung oder Nachbedeckung erfolgen.


Die Kosten für den Transport der Stute und das gegebenenfalls mitgebrachte Fohlen trägt der Stutenbesitzer.
Der Stutenbesitzer versichert, dass die Stute entweder Lebensversichert ist oder dass sie auf eigenes Risiko handeln, sollte die Stute oder ihr Fohlen krank werden oder an einer Krankheit verenden (Tod durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Ähnliches).

Die Besitzer der Stute entlassen den Besitzer des Hengstes oder seine Mitarbeiter aus der Haftung, die durch Ansprüche herrühren, die aus diesem Deckvertrag entstehen sollten, außer wenn Verletzungen oder sonstiger Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstehen sollten.
Der Stutenbesitzer versichert, dass seine Alpakas keinen Kontakt mit aus Großbritannien stammenden Alpakas hatten, die nach dem 1.3.2017 importiert wurden, bzw. dass er keine Alpakas auf Höfen stehen hatte, wo Alpakas aus Großbritannien stehen oder standen, die nach dem 1.3.2017 importiert wurden oder mit eigenen Tieren auf Höfen haben decken lassen, wo aus England nach dieser Zeit importierte Alpakas standen. (Gleiches gilt natürlich auch für Showveranstaltungen)
Außerdem wird zugesichert, dass keine Aufenthalte seiner Alpakas auf Höfen bestanden, die seit dem 01.03.2017 einen mobilen Deckservice durchführen oder in Anspruch genommen haben.

Alle Änderungen des Vertrages müssen schriftlich festgehalten werden.
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Vertragsparteien erstrebte Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

Datum:

Unterschriften:

Stutenbesitzer:

Hengstbesitzer: